DGV-Serviceportal

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  1. DGV Service Portal - Kurz erklärt

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FAQs

Sie haben Fragen?

FAQs zu Abschlag Schule

  • Kann jede Schule an „Abschlag Schule“ teilnehmen?

    Jede Schule in Deutschland kann am Förderprogramm teilnehmen.

  • Kann jeder Golfclub an „Abschlag Schule“ teilnehmen?

    Jeder Golfclub, der Mitglied im Deutschen Golf Verband e.V. ist, kann Kooperationspartner werden.

  • Wie oft kann ich an „Abschlag Schule“ teilnehmen?

    Es kann beliebig oft an Projekten teilgenommen werden. Bevor jedoch ein neues Projekt startet, muss ein neuer Antrag gestellt werden, um die finanzielle Fördermöglichkeit zu prüfen. Es gibt demnach keine Möglichkeit auf eine automatische Projektverlängerung oder -fortführung.

  • Können auch mehrere Klassen einer Schule teilnehmen?

    Ja, es können auch mehrere Klassen einer Schule teilnehmen. Dies kann entweder als Gesamtgruppe geschehen (z. B. als AG) oder in mehreren Gruppen (und somit in mehreren Projekten).

  • Wie hoch ist die Mindestteilnehmerzahl pro Projekt?

    Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Teilnehmer pro Projekt.

  • Kann ich an Abschlag Schule teilnehmen, wenn ich an meiner Schule die Mindestteilnehmerzahl für ein Projekt nicht erreiche?

    Die Mindestteilnehmerzahl muss in jedem Fall gewährleistet werden, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann.

  • Ich weiß noch nicht genau, wie viele Schüler teilnehmen werden – was soll ich an entsprechender Stelle im Antrag eintragen?

    Bitte geben Sie die ungefähr zu erwartende Anzahl an Teilnehmern an. Die Teilnehmerliste kann außerdem bis zu 4 Wochen nach Projektbeginn nachgereicht werden.

  • Was kann ich tun, wenn die Teilnehmerzahl des Kurses während des Projekts unter die Mindestteilnehmerzahl fällt?

    Laut unserer Förderrichtlinien können diese Unterrichtseinheiten nicht finanziell unterstützt werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall umgehend Kontakt mit uns auf.

  • Was muss ich tun, wenn ich ein Projekt stornieren muss?

    Bitte teilen Sie uns dies schriftlich (z. B. per E-Mail) unter Angabe der Projektnummer und des Grundes der Stornierung mit. Das Team von Abschlag Schule wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Ich unterrichte Kinder mit besonderem Förderbedarf. Gibt es hier einen gesonderten Antrag?

    Falls aufgrund von einem besonderen Förderbedarf die Inhalte der gegebenen Module nicht passend sind, so gibt es die Möglichkeit sich für das Modul 7 -  Individualprojekte zu bewerben.

  • Bauen die Module aufeinander auf?

    Nein, die Module bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander gewählt werden.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Die entsprechenden Anträge zu den gewählten Modulen sind unter www.golf.de/dgv/schulgolf zu finden. Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Hierzu sollten der Golfclub sowie der Golftrainer um Unterstützung gebeten werden, da auch deren Angaben benötigt werden.

    Es sind die entsprechenden Bewerbungsfristen auf der jeweils ersten Seite des Antrags zu beachten. Der Antrag kann per Post, Fax oder Email eingereicht werden.

  • Wie geht es weiter, wenn ich den Antrag eingereicht habe?

    Der Antrag wird innerhalb von 14 Tagen geprüft und bearbeitet (allgemeine Bearbeitungszeit). Sollten Rückfragen aufkommen, wird Kontakt über die angegebene E-Mail-Adresse aufgenommen. Sollten keine Rückfragen aufkommen geht Ihnen daraufhin das Bewilligungsschreiben postalisch zu.

  • Wann wird die Fördersumme überwiesen und wohin?

    Nach Bewilligung wird die Fördersumme in den kommenden Wochen auf das im Antrag angegebene Schulkonto überwiesen.

  • Muss ich die nicht genutzten Fördermittel zurück überweisen?

    Ja. Steht eine Rückzahlung nach der Bearbeitung der Berichterstattung aus, so wird eine Zahlungsforderung per E-Mail versendet.

  • Welche Inhalte sollen während der Module vermittelt werden?

    Bei den Modulen 3, 4, 4 KOMPAKT und 6 sind vorgegebene Unterrichtseinheiten formuliert, die Trainern oder Lehrern die Durchführung erleichtern und einen verbindlichen Standard von Abschlag Schule – Modulen leisten. Diese Unterrichtseinheiten finden Sie unter den jeweiligen Modulen (bei Modul 6 – Schulgolfabzeichen mit Turnierserie gehen Ihnen diese Inhalte auch in Form eines Manuals zusammen mit den Methodik-Materialien zu).

    In den übrigen Modulen ist den Trainern die Vermittlung freigestellt.

  • Erlangt man mit der Durchführung von „Modul 4 – Der Weg zum Kindergolfabzeichen“ automatisch das DGV-Kindergolfabzeichen?

    Nein. Das Abzeichen wird nicht automatisch erlangt. Das Modul zeigt einen Weg zum DGV-Kindergolfabzeichen auf. Zum Ende des Moduls werden die Jugendlichen individuell ganz unterschiedliche Fertigkeitsniveaus in den 9 Kategorien erreicht haben. Sollten sie allerdings innerhalb des Projekts in allen Kategorien das Gold-Niveau erreichen, erhalten die Jugendlichen das DGV-Kindergolfabzeichen und es wird empfohlen, dass die Platzerlaubnis durch die Golfanlage bestätigt wird.

    Die Modalitäten (Verleihung, Bestellung und Kosten der Abzeichen) müssen mit der kooperierenden Golfanlage abgestimmt werden. Golfanlagen können alle zugehörigen Materialien bestellen unter: https://serviceportal.dgv-intranet.de/sport/nachwuchssport/kindergolfabzeichen.cfm

  • Ist mit dem DGV-Kindergolfabzeichen automatisch die Platzerlaubnis verbunden?

    Nein. Die Erteilung der Platzerlaubnis obliegt den Golfanlagen. Es wird jedoch empfohlen, nach Erlangung des DGV-Kindergolfabzeichens die Platzerlaubnis zu erteilen und mit der Vergabe des HCPI 54 zu verbinden.

  • Was kann man in den Wintermonaten mit den Teilnehmern machen?

    Mögliche Inhalte für den Regelunterricht in der Schule können Regelkunde, Etikette und Athletikübungen sein. Diese drei Bestandteile werden auch für die Prüfungen des DGV-Kindergolfabzeichens benötigt.

  • Kann ein Schnuppertag auch in einer Schulhalle stattfinden?

    Ja. Es ist einem Trainer möglich, bis zu 2x pro Jahr an maximal 5 Schulen ein solches Modul durchzuführen. Eine Einheit muss dabei mindestens 90 Minuten betragen.

  • Muss zwingend eine Aufsichtsperson „Abschlag Schule“ begleiten?

    Ja, denn bei Abschlag Schule handelt es sich um eine Schulsportveranstaltung, bei der die Aufsichtspflicht der begleitenden Lehrkraft obliegt.

  • Das Projekt ist beendet. Was muss ich tun?

    Die entsprechenden Berichtsunterlagen gemäß Bewilligungsschreiben sind einzureichen (Mittelverwendungsnachweis, Rechnungskopien, Abschlussbericht, Trainingsnachweis). Diese Unterlagen finden Sie unter dem jeweiligen Modul.

  • Wo finde ich die Abschlussunterlagen?

    Die geforderten Berichtsunterlagen sind unter dem jeweils bewilligten Modul im Serviceportal: www.golf.de/dgv/schulgolf zu finden.

  • Wann muss mein Projekt abgeschlossen werden?

    Das Projekt ist möglichst unmittelbar nach Durchführung der letzten Trainingseinheit abzuschließen, spätestens aber zum genannten Datum im Bewilligungsschreiben.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung:

    Schirin Herrberger / herrberger@dgv.golf.de / 0611 - 99020 – 136

    Camilla Stellmacher / stellmacher@dgv.golf.de / 0611 - 99020 – 137

Ansprechpartner
Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden

Abschlag Schule
VcG - Förderer des Golfsports
VcG

Abschlag Schule - maßgeblich finanziert durch die Vereinigung clubfreier Golfspieler (VcG)