Der Verbandsbeitrag für ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb (§ 9 Abs. 1 DGV-Satzung) ist auf EUR 15,50 je Vereinsmitglied bzw. angeschlossene Person (ab Vollendung des 21. Lebensjahres) festgesetzt und schlüsselt sich wie folgt auf:
- 11 Euro für den allgemeinen Etat
- 4 Euro zweckgebunden für den Sonderetat Leistungssport
- 0,50 Euro zweckgebunden für den Sonderetat Schulgolf.
Ordentliche Mitglieder ohne Spielbetrieb und außerordentliche Mitglieder (§ 9 Abs. 2 DGV-Satzung) zahlen einen vom DGV-Verbandstag festzusetzenden Pauschalbeitrag, aktuell 1.200 Euro.