
Toolbox für Golfanlagen zur Schwerpunktkontrolle Pflanzenschutz (Foto: iStock/Eileen Kumpf)
Der DGV und der DGV-Arbeitskreis Integrierter Pflanzenschutz hatte mit einer Rundmail dazu bereits am 19. Dezember alle Golfanlagen informiert und stellt jetzt eine entsprechende Toolbox zur Verfügung. Es ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass die dafür zuständigen Pflanzenschutzdienste der Länder 2020 circa ein Viertel aller Golfanlagen kontrollieren werden.
Verstöße können nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) als Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus den Ergebnissen der Länder einen Jahresbericht, der dann auf der BVL-Homepage veröffentlicht wird.
Der Arbeitskreis Integrierter Pflanzenschutz des DGV bietet den Golfclubs und Golfanlagen in dieser Sache Unterstützung und Hilfestellungen in Form einer Toolbox an. Diese Toolbox ist im DGV-Serviceportal unter www.golf.de/serviceportal im Bereich Umwelt&Platzpflege ->Umweltmanagement -> Pflanzenschutz.
Dabei steht fest: Nur gemeinsam können alle auf einer Golfanlage handelnden Personen – vom Greenkeeper, über den Manager, Clubvorstände und Betreiber bis hin zu den Golfspielern – diese Aufgabe bewältigen. Dementsprechend haben wir die jeweiligen Golf- und Fachverbände in die Kommunikation eingebunden.
Golfanlagen sind in der Regel bereits gut aufgestellt, denn sachkundige und regelmäßig fortgebildete Greenkeeper pflegen die Anlagen fachgerecht und der Integrierte Pflanzenschutz ist die Grundlage der Pflege. Pflanzenschutzmaßnahmen auf Golfanlagen unterliegen jedoch einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben.
Eine gesetzeskonforme Anwendung von Pflanzenschutzmitteln basiert auf
- einem sachkundigen Umgang mit Pflanzenschutzmittel,
- der Ausbringung mit einem geprüften Pflanzenschutzgerät und
- dem ordnungsgemäßen Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
Dies sind Maßnahmen, um schädliche Auswirkungen eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Grundwasser und auf den Naturhaushalt zu verhindern.
Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Einhaltung der sogenannten Risikominderungsmaßnahmen gelegt werden. Dazu zählen auch das Beachten von Informations- und Sperrfristen, als eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Anwendung des jeweiligen Mittels. Im Rahmen der Anwendungsbestimmungen gilt es beispielsweise auch, Abstandsauflagen u.a. zu Gewässern einzuhalten und die Drainagesituation der Spielelemente zu überprüfen. Der ganze Themenkomplex ist umfangreich und bedarf einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich aktueller Gegebenheiten.
Hilfestellungen und Empfehlungen zum Thema (Toolbox)
- „Checkliste Integrierter Pflanzenschutz“, mit deren Hilfe Anforderungen überprüft werden können.
- Die aktuelle Übersicht der nach §17 PflSchG genehmigten Mittel mit den jeweiligen Anwendungsbestimmungen und Auflagen.
- Mithilfe der Informations- und Linksammlung finden Sie bei Bedarf tiefergehendes Wissen zu den einzelnen Fachbereichen.
Im DGV-Serviceportal eingeloggte Leser können darüber hinaus auf folgende weitergehende Hilfestellungen zugreifen:
- Powerpoint-Präsentation zu clubinternen Informationszwecken. Diese veranschaulicht die gesetzlichen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Nutzen Sie diese Präsentation, um alle Verantwortlichen auf Ihrer Anlage auf einen einheitlichen Wissenstand zu bringen.
- Übersicht notwendiger Schutzausrüstung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (PSA-Liste)
- Merkblätter zu aktuellen Themen.
Zudem empfehlen wir Ihnen, sofern nicht schon vorhanden, die Anlage eines Pflanzenschutzordners. Dieser sollte die wichtigsten Unterlagen enthalten, wie beispielsweise die Unterlagen zum Sachkundenachweis, den Prüfbericht „Spritzen-TÜV“ und das Spritztagebuch.