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  1. DGV Service Portal - Kurz erklärt

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Preise und Wertung

Grundsätzlich gilt im Sport der Grundgedanke: „The winner takes it all!“ Das bedeutet, dass der Gewinner auch alle ihm zustehenden Preise erhält. Dies wird auch in den Golfregeln (Regel 3.2 und 3.3) so bestimmt.

Es gewinnt Derjenige, der die wenigsten Schläge benötigt bzw. die meisten Stablefordpunkte erreicht hat. Daraus ergibt sich, dass Preise nicht an jemanden weitergegeben werden sollten, der mehr Schläge gebraucht hat oder bei gleicher Schlagzahl im Stechen unterlegen ist. Der Zweitplatzierte wird nicht zum Erstplatzierten, nur weil dieser nicht anwesend ist.

FAQs zu Preisen und zur Wertung

  • Einschränkungen des Teilnehmerkreises

    Sollte es sich um ein Turnier von größerer Bedeutung und / oder mit interessanten Preisen handeln, so kann bestimmt werden, dass nur Spieler mit einer gewissen Anzahl Handicap-relevanter Ergebnisse im laufenden Jahr oder im Vorjahr einen Nettopreis gewinnen können.  Gäste müssen im Fall einer Platzierung, mit der sie einen Preis gewinnen würden, ihre Gewinnberechtigung über die Vorlage eines aktuellen Scoring Records nachweisen.

    Kann ein Spieler keine ausreichende Anzahl Handicap-relevanter Ergebnisse nachweisen, bleibt die Teilnahme außer Konkurrenz um Netto-Preise möglich. Dies gilt auch für Gastspieler ohne einen Handicap-Nachweis.

  • Mehrfachsieger - Was tun?

    An den Grundsätzen einer fairen Sportausübung ausgerichtet, folgt aus der Regel auch, dass Brutto- und Nettopreis von demselben Spieler gewonnen werden können, wenn die Auswertung des Turniers dies ergibt.

    Der DGV möchte deutlich herausstellen, dass es eine besondere sportliche Leistung darstellt, wenn es einem Spieler gelingt, sowohl das absolut beste Ergebnis (Brutto) zu erspielen, wie auch in der Nettowertung (mit) an der Spitze zu liegen.

    Daher empfiehlt der DGV dringend, von einem sog. Doppelpreisausschluss abzusehen, zumal ohnehin nur wenige Spieler und damit wenige Preise davon betroffen sein werden. Im Vordergrund sportlicher Wettbewerbe sollte stets die Anerkennung der sportlichen Leistung stehen, die sich durchaus auch in einer doppelten Preisvergabe widerspiegeln sollte.

    Gibt es dennoch einen Doppelpreisausschluss, so muss festgelegt werden, ob Brutto vor Netto geht oder umgekehrt. Es sollte sich von selbst verstehen, dass der so festgelegte Vorrang nur bei gleichen Plätzen (also z. B. 2. Netto und 2. Brutto) eine Bedeutung hat. Bei ungleichen Rängen sollte immer der höhere Rang Vorrang haben (also z. B. 1. Netto vor 2. Brutto), auch wenn es in der Ausschreibung heißt „Brutto geht vor Netto“.

    Sollte man generell Brutto vor Netto vergeben wollen, so müsste der 3. Brutto immer noch höherwertiger als der 1. Netto sein, denn diese Aussage wird mit einer generellen Regelung „Brutto vor Netto“ getroffen, bei der man den 3. Brutto vor dem 1. Netto erhalten würde.

  • Anwesenheit bei der Siegerehrung

    Bei Siegerehrungen sind oftmals nicht mehr alle Gewinner anwesend. Das könnte dazu verleiten, Preise an die (noch) Anwesenden weiterzugeben und eine solche Regelung bereits in die Ausschreibung zu übernehmen.

    Dauert ein Turnier z. B. den ganzen Tag, ist es oftmals verständlich und in individuellen Fällen nachvollziehbar, dass ein Spieler nicht immer den ganzen (freien) Tag auf der Golfanlage verbringen kann. Wer bereits früh gestartet ist, kann (oder will) ggf. nicht abends nochmals zur Siegerehrung erscheinen. Natürlich ist es eine Frage der Höflichkeit, einer Siegerehrung beizuwohnen, aber definitiv sich gegebenenfalls bei der Spielleitung abzumelden.

    Unabhängig davon gilt, wie oben bereits dargelegt, Regel 3.3a, wonach eben in keinem Fall derjenige Gewinner ist (und damit den entsprechenden Preis beanspruchen können sollte), der bis zur ersten Siegerehrung ausgeharrt hat, sondern derjenige, der die wenigsten Schläge benötigt hat.

    Möchte ein Sponsor seine Preise nur an die bei der Siegerehrung anwesenden Spieler vergeben, so ist dies zwar nicht im Sinne des sportlichen Wettkampfs, bei dem der beste Spieler einen Preis erhält, aber es mag durchaus vorkommen. Eine solche Einschränkung muss unmissverständlich in der Ausschreibung erwähnt werden.

    Wichtig ist es, bei Nichtanwesenheit des Erstplatzierten nicht etwa automatisch dem Zweitplatzierten den Preis zu überreichen, denn dieser Spieler ist immer noch nur der Zweitplatzierte. Seine Leistung wird nicht durch Abwesenheit des Siegers besser.

    Der erste Platz verfällt, und es bleibt nur der Gegenstand übrig, der für den Erstplatzierten vorgesehen war. Wird ein solcher nicht in Empfang genommener Preis unter allen Anwesenden verlost, so sorgt dies für eine höhere Teilnehmerzahl bei der Siegerehrung, da jeder Anwesende das Glück haben kann, den verfallenen Preis zu erhalten.  

    Dem Veranstalter steht es natürlich frei, eine sonstige Disziplinarstrafe zu verhängen (z. B. Turnierverbot, Platzsperre). Fehlen regelmäßig Gewinner bei Siegerehrungen, sollte überlegt werden, wie entweder die Preise oder die Siegerehrungen so attraktiv gestaltet werden können, dass die Beteiligung größer ist.

    So könnten z. B. Siegerehrungen bestimmter Turniere (alle Monatsbecher, alle Herrengolf-Termin, alle Damengolf-Termine) zum Saisonabschluss in einem jeweils größeren Rahmen vergeben werden.

    Bei Turnieren mit großen Teilnehmerzahlen empfiehlt es sich, eine Siegerehrung vorzunehmen, sobald eine Wertungsgruppe vollzählig die Runde beendet hat. Dies wäre sicherlich ein Entgegenkommen für die Spieler, die ansonsten gegebenenfalls fünf bis sechs Stunden im Clubhaus ausharren müssten.

  • Benennung der Anzahl Preise und Wertungsklassen

    In jedem Fall sollte die Ausschreibung genaue Angaben über die Mindestanzahl und Bestimmung der Preise und Bewerbergruppen enthalten. Das niedrigste Ergebnis gewinnt den Bruttopreis. Eine Aufteilung nach Alter und / oder Geschlecht, auch z. B. nach Mitglied und Gast ist möglich. Bei der Aufteilung nach Bewerbergruppen haben sich verschiedene Möglichkeiten durchgesetzt:

    Man teilt für Nettopreise nach Wertungsklassen ein. Das kann entsprechend der Handicap-Indizes geschehen bzw. nach der prozentualen Handicapverteilung im Club. Das mag zur Folge haben, dass eine Klasse deutlich stärker besetzt ist als andere. (Wenn das absehbar ist, könnte man in dieser Klasse mehr Preise vorsehen oder die Klasse nochmals teilen.)

    Beispiel 1

    Klasse A Handicap-Indizes bis 18,0: 1 Bruttopreis sowie 3 Nettopreise
    Klasse B Handicap-Indizes 18,1 bis 36,0: 3 Nettopreise
    Klasse C Handicap-Indizes 37 bis 54: 3 Nettopreise

    Ist man sich bei dem Beispiel nicht sicher, ob die Anzahl der Preise in jeder Wertungsklasse einigermaßen fair gegenüber den jeweils in dieser Klasse spielenden Teilnehmerzahlen ist, ist folgende Alternative denkbar:

    Beispiel 2

    Klasse A Handicap-Indizes bis 18,0
    Klasse B Handicap-Indizes 18,1 bis 36,0
    Klasse C Handicap-Indizes 37 bis 54

    • Es wird ein Bruttopreis ausgespielt und in jeder Wertungsklasse je angefangene zehn Teilnehmer ein Nettopreis.

    Man schreibt für Nettopreise Klassen „nach Beteiligung“ aus. Dann ergeben sich die Teilnehmergruppen erst nach Meldeschluss, indem man aus der nach Handicap-Indizes gestaffelten Meldeliste der Teilnehmer möglichst gleich große Gruppen bildet. Vor dem ersten Start muss dann aber für alle Beteiligten klar sein, in welchen Klassen Preise gewonnen werden.

    Beispiel 3

    Es wird in drei möglichst gleich großen Klassen gespielt, die Einteilung wird auf der Startliste bekannt gegeben. Je Wertungsklasse wird um drei Nettopreise gespielt. Es gibt einen Bruttopreis jeweils für Damen und Herren.

    Man setzt die Teilnehmergruppen im Netto wie im Brutto nach Alter und / oder Geschlecht fest. (Jugendpreis, Senioren- und Seniorinnenpreis, getrennte Damen- und Herrenwertung usw.)

    Die Ausschreibung sollte klare Aussagen darüber enthalten, ob Doppelwertungen möglich sind, ein Jugendlicher z. B. gleichzeitig in der Herrenkonkurrenz gewertet wird, oder ob sich die Spieler jeweils für nur eine Gruppe entscheiden müssen (insbesondere bei Clubmeisterschaften von Bedeutung). Es ist stets zu bedenken, dass vom sportlichen Standpunkt aus der (die) Beste gewinnen soll. Das ist am ehesten dann gewährleistet, wenn eine Doppelwertung zugelassen wird. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der beste Senior / die beste Seniorin oder der / die beste Jugendliche gleichzeitig auch der / die Beste der Gesamtherren- bzw. -damenkonkurrenz ist. Es wäre eine Abwertung des Titels eines Clubmeisters, wenn dieser nicht an einen Jugendlichen geht, der besser gespielt hat als ein Erwachsener.

    Gelegentlich wird sich – besonders bei Einladungsturnieren spezieller Sponsoren – der Wunsch ergeben, Sonderwertungen für Angehörige einer Berufsgruppe, Mitglied und Gast o. ä. auszuschreiben.

    Jegliche andere Aufteilung mag ebenfalls sinnvoll sein, jedoch gilt für alle Varianten, dass sie vor dem ersten Start bekannt sein müssen, damit sich die Spielleitung nicht dem Ruf der Willkür und / oder Manipulation aussetzt.

    Um ein ausgewogenes Verhältnis von sportlicher Leistung und Gewinnchancen herzustellen, hat sich eine Quote von zehn Prozent Gewinnen bewährt. So mag es auch angebracht sein, die Anzahl der Preise von der Beteiligung abhängig zu machen. Auch das könnte die Ausschreibung vorher besagen. Letztlich bleibt es der Spielleitung natürlich immer vorbehalten, mehr Preise auszugeben als zunächst vorgesehen waren.

  • Preisobergrenzen für Amateure

    Laut Amateurstatut dürfen die Preise pro Turnier und pro Spieler den Wert von € 900,- nicht übersteigen. (Bis Ende 2021 betrug die Wertgrenze € 750,-) Die Wertgrenze bezieht sich dabei auf den Einkaufspreis, zu dem auch jede andere Person den gewonnenen Preis erwerben könnte. Diese Wertgrenze bezieht sich auf jede Form eines golferischen Wettbewerbs, einschließlich "Nearest to the Hole" oder "Longest Drive"-Wettbewerben etc. Amateuren ist es zudem nicht gestattet, einen Geldpreis anzunehmen.

    Eine Ausnahme gilt nur für Hole-in-One-Preise. Für ein Hole-in-One, das während der festgesetzten Runde erzielt wird, darf auch ein Amateur einen einen Geldpreis oder einen Preis erhalten, der die Wertgrenze von € 900,- übersteigt. Dies gilt jedoch ausschließlich für ein beim Spiel der Runde vorkommendes Loch. Separate Wettbewerbe mit mehrfachen Versuchen fallen nicht unter diese Ausnahme.

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Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

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Wiesbaden