Deshalb muss ein passwortgeschützter Zugang durch ein individuelles, personen-bezogenes Passwort-System geschaffen werden. So kann nur der Betroffene auf seine Startzeiten zugreifen, ggf. auch noch auf die der Partner seiner Spielergruppe. Diese Beschränkung erscheint unumgänglich, da die Startliste sensible Daten enthält, nämlich u. a. die Startzeiten einzelner Personen und damit deren voraussichtlicher Aufenthaltsort zu einem bestimmten Zeitpunkt, die gleichzeitig deren Abwesenheit von zu Hause dokumentiert.
Über die Veröffentlichung im Internet sowie den passwortgeschützten Zugang zu Startlisten sollte der Betroffene vorab informiert werden (z. B. durch Hinweis in der Rahmenausschreibung oder auf der Meldeliste; siehe unten). Mit der Annahme der Ausschreibungsbedingungen liegt somit eine Einwilligung zu der Veröffentlichung vor.
Die allgemeine Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet dient dem Vereinszweck im Sinne der Ausübung des Golfsports. Falls keine überwiegend schutzwürdigen Interessen der Mitglieder/Spielberechtigten entgegenstehen, ist die Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet zulässig. Es sollte jedoch auch hierzu bereits bei der Datenerhebung, also der Meldung zum Turnier und evtl. auch in der Rahmenausschreibung, deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Ergebnisliste im Internet veröffentlicht wird. Widerspricht ein Betroffener der Veröffentlichung seiner Daten in einer Ergebnisliste ausdrücklich, so muss sein Name im Internet unkenntlich gemacht werden. Der DGV hat für an das DGV-Intranet angeschlossene DGV-Mitglieder technisch sichergestellt, dass bei der Darstellung von Turnierergebnissen der Name derjenigen Spieler durchgängig anonymisiert werden kann, die einer Veröffentlichung generell, ggf. auch erst nach Abschluss des Turniers, widersprechen.
Der Heimatclub eines Spielers kann dazu über das Intranet-Informations-System (IIS) das jeweilige Mitglied / den jeweiligen Spielberechtigten aufrufen und durch Aktivierung der Funktion „anonymisierte Ergebnisdarstellung“ dem Widerspruch Rechnung tragen. Es wird dann an Stelle des Namens auf sämtlichen Ergebnislisten nur „N. N.“ angezeigt. Wichtig dabei ist, dass der betroffene Spieler vom Turnierausrichter vollständig, d. h. insbesondere mit der richtigen Mitgliedsnummer, erfasst wird. Nur so kann die eindeutige Zuordnung und damit die Anonymisierung erfolgen.