Der Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten im Clubhaus stehen keine überwiegend schutzwürdigen Interessen der Mitglieder/Spielberechtigten entgegen, soweit der Ort der Veröffentlichung kein öffentlich zugänglicher Bereich ist. Dies dient unmittelbar der Verwirklichung des Vereins- bzw. Unternehmenszwecks und gehört damit zum unverzichtbaren Kernbereich der Sportausübung. Der Vereinszweck bzw. Unternehmenszweck sowie die Verwendung von personenbezogenen Daten sollten entsprechend in einer Vereinssatzung bzw. den AGBs definiert sein.