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Erforderliche Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb

Um einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb im Golfclub gewährleisten zu können, ist es erforderlich, Aufgabengebiete zu definieren. Die Vielzahl dieser Aufgabengebiete sowie die damit verbundenen unterschiedlichen Anforderungsprofile, machen es notwendig, deren Inhalte auf verschiedene Schultern zu verteilen.

Deshalb legen die Offiziellen Golfregeln und die Handicap-Regeln bestimmte Organisationsstrukturen verbindlich fest. Folgende Funktionen bzw. Ausschüsse sind erforderlich, um einen Spielbetrieb zu gewährleisten.

1. Spielführer

Der Spielführer (oder Sportwart) ist mit der Organisation und Durchführung des Spielbetriebs betraut. Üblicherweise ist er Vorsitzender des Spielausschusses und vertritt die sportlichen Belange als Vorstandsmitglied im Verein.

2. Spielausschuss

Jede Golfanlage muss über einen Spielausschuss verfügen. Wesentliche Aufgabe des Spielausschusses ist es, den Spielführer in der Ausübung seines Amtes zu unterstützen und die Teilaufgaben zu übernehmen.

3. Spielleitung

Die Spielleitung übernimmt die Aufgaben des Spielausschusses für einzelne Turniere. Im Gegensatz zum Spielausschuss, der über einen längeren Zeitraum (Jahre) im Amt ist, wird eine Spielleitung nur für ein Turnier berufen. Ihr Amt endet automatisch mit dessen Beendigung. Mitglieder der Spielleitung können Mitglieder des Spielausschusses sein, Clubspielleiter oder andere Personen mit ausreichender Golferfahrung und Regelkenntnis.

4. Clubspielleiter

Für die Ausrichtung von Verbandsturnieren und zur Teilnahme an der Deutschen Golf Liga ist es erforderlich, einen ausgebildeten Clubspielleiter bei Organisation und Durchführung des Turnierbetriebs einzusetzen. Dieser ist auch in die Spielleitung zu berufen. Die Bezeichnung „Clubspielleiter“ bringt nicht automatisch eine Aufgabe mit sich, sie ist zuerst nur eine erlangte Qualifikation. Der Spielführer oder die für die Einteilung der Spielleitungen verantwortlichen Personen bestimmen dann, in welchem Umfang und mit welchen Zuständigkeiten ein von seinem Landesgolfverband ausgebildeter Clubspielleiter in seinem Heimatclub eingesetzt wird.

5. Jugendwart

Der Jugendwart übernimmt die Planung und Organisation des Jugendtrainings, sowie des Turnierbetriebs für Jugendliche. Häufig ist der Jugendwart auch Mitglied des Vorstandes. Hierdurch wird die Bedeutung der Jugend für den Spielbetrieb im Golfclub Rechnung getragen.

6. Handicap-Ausschuss

Jede Golfanlage muss über einen Handicap-Ausschuss verfügen. Dadurch, dass die eigentliche Handicap-Kalkulatuon auf dem DGV-Intranet-Server stattfindet, sind auch verschiedene administrative Aufgaben zentralisiert und entlasten den Handicap-Ausschuss Ihres Clubs.Die verbliebenen Aufgaben des Handicap-Ausschusses sind in Ziffer 7.1 ab der Seite 70 der Handicap-Regeln aufgeführt.

All diese Funktionen und Ämter haben wir für Sie detailliert beschrieben.

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Deutscher Golf Verband e.V.

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