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Fortsetzung des Spiels

Die Fortsetzung des Spiels wird durch zwei kurze wiederholt gegebene Signaltöne angezeigt. Dieses Signal ist nicht optional. Es verpflichtet alle Spieler, das Spiel wieder aufzunehmen.

Behandlung der Ergebnisse und deren Handicap-Relevanz

Es muss nun unterschieden werden, was mit den Ergebnissen eines Turniers geschieht, wenn eine Unterbrechung (vorübergehend) oder ein Abbruch (endgültig, ohne Spielfortsetzung) wegen Gewitter stattgefunden hat.

a) Bei Spielunterbrechung (= Fortsetzung ist geplant)

  • Vom Spieler selbst unterbrochene Runde: Wenn auch die Spielleitung die Gewittergefahr als gegeben ansieht, sollte sie sofort das Turnier unterbrechen und der Spieler zieht sich für seine selbständige Unterbrechung keine Strafe zu.
    Sieht die Spielleitung jedoch keinen hinlänglichen Grund für eine Unterbrechung, so muss der Spieler das Spiel sofort wieder aufnehmen, anderenfalls ist er disqualifiziert.
     
  • Durch die Spielleitung unterbrochene Runden, wenn das Spiel später fortgesetzt wird: Das Turnier wird Handicap-relevant zu Ende gespielt.

Weigern sich Spieler, nacheiner Unterbrechung das Spiel wieder aufzunehmen, so ist dies als Disqualifikation zu werten.

b) Bei einem Turnierabbruch

Wird ein von der Spielleitung unterbrochenes Turnier nicht mehr wieder aufgenommen, so werden die Ergebnisse wie folgt gewertet:

Neun-Löcher-Turnier: Eine Turnierwertung, also das Aufstellen einer Ergebnisliste und Vergabe von Preisen ist bei Abbruch eines Neun-Löcher-Turniers nicht möglich. Alle beendeten Runden werden jedoch erfasst und die Ergebnisse Handicap-relevant gewertet. In der Clubverwaltungssoftware wird dies durch die Funktion "Turnierabbruch" ermöglicht. 

18-Löcher-Turniere: Eine Turnierwertung ist auch hier bei einem Abbruch durch die Spielleitung nicht möglich. Es müssen jedoch alle Runden erfasst werden, bei denen zehn oder mehr Löcher beendet worden sind. Die Ergebnisse werden automatisch auf 18-Löcher hochgerechnet (vergl. Handicap-Regel 3.2) und Handicap-relevant gewertet.

Unbespielbarkeit des Platzes

Sind die Spielleitung oder deren Befugte der Auffassung, dass der Platz aus irgendeinem Grund unbespielbar oder nach den Umständen ordnungsgemäßes Spielen unmöglich ist, so darf sie im Lochspiel oder Zählspiel eine zeitlich begrenzte Spielaussetzung anordnen oder im Zählspiel das Spiel für nichtig erklären und die Schlagzahlen der betreffenden Runde annullieren (Regel 5.7b). Wird eine Runde annulliert, so sind auch sämtliche Strafen dieser Runde annulliert (Verfahren bei Spielunterbrechung – siehe Regel 5.7b der Golfregeln). Ist das Spiel zeitweilig ausgesetzt worden, so muss es dort wieder aufgenommen werden, wo es abgebrochen wurde, auch an einem späteren Tag.

Das Signal für eine witterungsbedingte Unterbrechung des Spiels, bei der eine Spielergruppe die Wahl hat, sofort zu unterbrechen oder das begonnene Loch zu Ende zu spielen, sind drei kurze Signaltöne.

Informationen zum Text

Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden