Die Spielleitung sollte deshalb an geeigneter Stelle darauf hinweisen, dass eine Unterbrechung der Spiels bei einer gefährlichen Situation (beispielsweise Gewitter) mit einem langen Signalton bekannt gegeben wird. Es ist wichtig, keine eigenen Signale zu erfinden, damit auch Gästen eindeutig vermittelt wird, was das Signal bedeutet. Es ist denkbar, das Signal auch bei anderen gefährlichen Situationen einzusetzen, um die Spieler aufzufordern, sich in Sicherheit zu bringen, sei es bei Sichtung einer verdächtigen Person auf dem Gelände oder einem Chemieunfall in der Nähe.
Um die Situation bei Gewitter einschätzen zu können, muss die Spielleitung sich auf dem Platz davon überzeugen, wie die Wetterlage ist. Zusätzlich hilft ein Wetterbericht und/oder eine spezielle Gewitter-Software (z. B. im Internet oder als App), die weitere Entwicklung der Situation einzuschätzen und ein Turnier so rechtzeitig zu unterbrechen. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht bereits eine Anzahl Spieler aus eigenem Entschluss heraus das Spiel abgebrochen haben, was bei der Wiederansetzung des Spiels zu Staus an den betreffenden Stellen des Platzes führt.
Ist ein Signal nicht vom Clubhaus aus zu hören, so muss dieses von mehreren Personen an verschiedenen Stellen des Platzes gleichzeitig gegeben werden. Wenn die Spielleitung das Turnier unterbricht, muss diese auch dafür sorgen, dass die Unterbrechung allen Spielern möglichst gleichzeitig zur Kenntnis kommt, da sonst Schläge unter Witterungsbedingungen gespielt werden (und gewertet werden müssten), die die Spielleitung nicht für ausreichend hält. Hier bietet sich an (falls die Spieler namentlich und mit einer Mobilfunk-Nummer in der Clubverwaltungssoftware registriert sind), die Unterbrechung auch per SMS an die Spieler zu versenden. Diese wird nicht bei jedem Spieler ankommen und von noch weniger Spielern bemerkt werden, aber auch wenn nur in jeder zweiten Gruppe ein Spieler davon erfährt, ist dies von Vorteil.
Unabhängig davon, ob die Spielleitung keinen Grund zur Turnierunterbrechung sieht, liegt die Verantwortung zur Unterbrechung des eigenen Spiels im Interesse der eigenen Sicherheit immer beim Spieler, siehe Regel 5.7a.