Die Platzerlaubnis ist also die Erlaubnis, die ein Hausrechtsinhaber (DGV-Mitglied) einem Anfänger erteilt, allein auf dessen Platz auf die Runde gehen zu dürfen. Ein einheitlicher Standard ist damit jedoch noch nicht automatisch verbunden.
Aufgrund des Hausrechts legt jeder Inhaber einer Golfanlage selbst fest, welche Kriterien ein Anfänger erfüllen muss, um auf seinem Golfplatz spielen zu dürfen. Auf einem einfach zu spielenden und eher wenig ausgelasteten Platz können die Anforderungen an Anfänger daher geringer sein, als auf einem anspruchsvollen und stark frequentierten Golfplatz.
Es gilt hierbei, die Interessen der Anfänger, deren Ziel es oftmals ist, so schnell wie möglich auf dem Platz spielen zu dürfen, mit denen der geübten Spieler abzuwägen, die ihre Runde zügig und ohne Störungen absolvieren möchten. Gerade der Zeitbedarf für das Beenden einzelner Löcher durch Anfänger oder geübte Golfer unterscheidet sich oftmals gravierend. Wenn Anfänger ohne Erfahrung und ohne eine ausreichende Mindest-Spielstärke auf die Runde gehen, kann es leicht zu Stress und Frust sowohl für die Einsteiger, als auch für die erfahrenden Spieler auf dem Platz führen. Eine gründliche Vorbereitung auf die Platzreife zahlt sich dagegen später in Form von mehr Spaß am neuen Hobby und Erfolgserlebnissen aus.
Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten der Golfplätze ist mit der Platzerlaubnis jedoch nicht unbedingt ein einheitlicher Standard verbunden. Die Anerkennung einer auf einem anderen Platz erteilten Platzerlaubnis kann daher nur im Einzelfall geprüft werden.
Einen einheitlichen Standard bietet die markenrechtlich geschützte „DGV-Platzreife“.