- Der DGV nutzt auch künftig die Vorteile eines Gruppenrahmenvertrags zur Organisation eines kostengünstigen Haftpflichtversicherungsschutzes für Golfspieler.
- Im Sinne des Begünstigtenprinzips wird der Versicherungsschutz zukünftig nicht mehr zu einhundert Prozent aus Mitgliedsbeiträgen der DGV-angehörigen Golfanlagen finanziert.
- Versicherungsschutz genießt, wer sich als Golfspieler dem Gruppenversicherungsvertrag aktiv anschließt.
- Dabei hat der Golfspieler die Wahl zwischen einem äußerst preiswerten entgeltlichen Angebot und einem unentgeltlichen Angebot mit „Opt-in“ mit Anspracheeinwilligung durch den Versicherer.
- Zur gezielten Förderung der Golfentwicklung umfasst der Versicherungsschutz aber grundsätzlich und „bedingungslos“ alle Golfeinsteiger (Teilnehmer an Schnupperkursen u. a.) sowie alle Kinder und Jugendlichen.
Für Clubs: Leitgedanken zur Neuausrichtung des Versicherungsschutzes
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Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden
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