
Hat ein umfangreiches und für gemeinnützige Golfclubs interessantes Förderprogramm aufgesetzt: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt | © www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
Die Bewerbungsfrist endet bereits am 1. November 2020.
Die Mittel müssen noch in diesem Jahr verausgabt werden.
Bitte prüfen Sie, ob Sie ein Projekt haben, für das Sie einen Antrag stellen.
UPDATE: DER ANTRAG MUSS AM 31. OKTOBER POSTALISCH BEI DER STIFTUNG EINGEGANGEN SEIN!
Darum geht es in Kürze - alle ausführlichen Details inkl. Antragsunteralgen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Ziel
Dauerhafter Erhalt zivilgesellschaftlicher Strukturen. Dem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegenwirken. Angebote zur Beschäftigung von Kindern und Senioren in Vereinen kurzfristig auch in der Coronakrise aufbauen. Mitglieder zu Engagement und Ehrenamt motivieren.
Förderschwerpunkte:
1. Innovation und Digitalisierung zur Kommunikation mit dem Ehrenamt
Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.
Mögliches Beispiel: Sie wollen die Versammlungsräume Ihres Golfclubs mit Technik ausstatten, die für die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen geeignet ist: eine hochauflösende Webcam, ein Raummikrofon und ein Beamer mit Leinwand soll es werden. Sie planen dafür mit Kosten von 5.000 Euro. Davon würden 4.500 Euro gefördert (90 Prozent). 500 Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (10 Prozent).
2. Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt
In diesem Schwerpunkt werden innovative Wege der Nachwuchsgewinnung und Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtsstrukturen gefördert – langfristig, aber auch, um kurzfristige Betreuungsangebote für die Jugend und den Senioren anzubieten.
Mögliches Beispiel: Sie wollen Feriencamps, alternative Sportarten oder Spiele mit ehrenamtlicher Betreuung anbieten oder Kulturveranstaltungen und Ausstellungen auf Ihre Anlage bringen? Durch die Förderung können Sie ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen, Material und Personalkosten für die Planung (Eigenanteile wie oben) finanzieren.
3. Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
Hier sollen gute Rahmenbedingungen für Engagement und Ehrenamt explizit in strukturschwachen und ländlichen Räumen gefördert werden. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.
Mögliches Beispiel: Sie wollen Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen und können Interessierten oder dem bestehenden Ehrenamt Seminare, Weiterbildungen und Zertifikate durch die Förderung anbieten (Eigenanteile wie oben). Geförderte externe Berater können Sie zudem in Ihrer Arbeit unterstützen.
Antragsberechtigt
Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).
Projektförderung
- Bei Projekten bis 5.000 Euro werden 90 Prozent gefördert
- Bei Projekten über 5.000 Euro werden 80 Prozent gefördert
- Pro Antrag bis 100.000 Euro bei Einzelprojekten und je Themenbereich
- Projekte dürfen noch nicht stattgefunden haben oder begonnen sein!
- Die Vorschriften zu Vor- und Nacharbeiten sind zu beachten
Termine & Fristen
- Antrag bis spätestens 1. November 2020
- Abruf der Mittel bis 15. Dezember 2020
- Nach Auszahlungen innerhalb von 6 Wochen zu verwenden
- Verwendung bis spätestens 31. Dezember 2020
Nehmen Sie am Programm teil und profitieren von den Fördermöglichkeiten!