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Mitarbeiter in der Golfplatzpflege

Stellenbeschreibungen für Mitarbeiter in der Golfplatzpflege nach den folgenden Profilen: 1. Saisonkraft, 2. Platzarbeiter oder Greenkeeper, 3. Greenkeeper oder Erster Assistent oder Head–Greenkeeper sowie 4. Head–Greenkeeper oder Course Manager.

1. Saisonkraft

Qualifikation: Ohne Qualifikation (Typ A)

Anforderungen und Tätigkeitsprofil

Eine Saisonkraft wird für bestimmte einfachere Arbeiten, die in der Pflegesaison anfallen, eingewiesen und eingesetzt. Dazu kommen assistierende Tätigkeiten bei aufwendigeren Arbeiten. Die Arbeiten werden nach gegebenen Anweisungen ausgeführt.

Eine Saisonkraft hat die praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, um folgende Tätigkeiten auszuführen:

  • im Rahmen der Grundpflege der Unterhalt von Pflanz- und Rasenflächen als assistierende Tätigkeiten wie Anpflanzen, Säen, Soden legen, Transportarbeiten (Laub, Material, etc.), Mäharbeiten wie z.B. Böschungen und Rough, Tau abwedeln, Divots reparieren
  • nach Anweisung vorhandene Einrichtungen für den Spielbetrieb unterhalten, wie z.B. Abgrenzungen, Ausschilderungen, Markierungen, Ballwascher und Bänke, Pflege von Bunkern

Eine Saisonkraft hat Einblick, Bewußtsein und Verständnis für

  • die Bedienung bestimmter Geräte, für die er eingewiesen wurde. Er achtet auf das Einhalten der korrekten, vorgegebenen Einstellung dieser Geräte
  • die besondere Situation auf dem Golfplatz (Platzregeln, Verhalten auf dem Platz während des Spielbetriebs)
  • Unfallverhütungsvorschriften

Weitere Voraussetzung

  • gültige Fahrerlaubnis

 

2. Platzarbeiter oder Greenkeeper

Qualifikation: Qualifizierter Platzarbeiter (Typ B)

Anforderungen und Tätigkeitsprofil

Ein Platzarbeiter/Greenkeeper hat abgegrenzte Aufgabenbereiche bis zum mittleren Schwierigkeitsgrad, die er eigenverantwortlich abdeckt.

Platzarbeiter/Greenkeeper ist vertraut und hat vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten bei:

  • der Bedienung, Einstellung und Wartung von Maschinen im Pflegebetrieb
  • allen Mäharbeiten

und hat genaue Kenntnis und Fähigkeit zur Umsetzung

  • beim Unterhalt von Rasen- und Pflanzflächen
  • bei der Düngung der Rasenflächen (Anwendung, Ausbringung)
  • beim Unterhalt von Platz- und Spieleinrichtungen
  • bei der Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften
  • von Teamwork und Motivation

Des Weiteren hat er Einsicht und systematischen Überblick in

  • den Golfsport (Golfregeln, Platzregeln, Verhalten während des Spielbetriebs)
  • Probleme bei Bau- und Spielbetrieb
  • Einfluß des Wetters u. der Witterung auf Pflanzenwachstum, Datensammlung
  • umweltrelevante Bereiche des Golfplatzes
  • Pflegeplanung
  • Materialwirtschaft, Materialanschaffung, Lieferscheine

Weitere Voraussetzung

  • gültige Fahrerlaubnis

 

3. Greenkeeper oder Erster Assistent oder Head–Greenkeeper

Qualifikation: Fachagrarwirt Golfplatzpflege (Typ C)

Anforderungen und Tätigkeitsprofil

Ein Greenkeeper/Erster Assistent/Head–Greenkeeper hat alle erforderlichen fachlichen Grundlagen und den aktuellen Wissenstand der Golfplatzpflege, die zur fachgerechten Pflege, deren Überwachung und Organisation auf dem Golfplatz auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten befähigen. Je nach Struktur des Golfbetriebes hat er die eigenverantwortliche Leitung der Platzpflege inne.

Er beherrscht

  • alle fachspezifischen Grundlagen und hat den aktuellen Wissenstand im Greenkeeping entsprechend dem Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluß "Fachagrarwirt Golfplatzpflege" (Boden- und pflanzenkundliche Anforderungen an einen Golfplatz; Ökologische und rechtliche Grundfragen; Vegetationsbezogene Pflegemaßnahmen; Wartung und Einsatz von Maschinen und Geräten; Golfplatz und Spielbetrieb; Arbeitsorganisation und Betriebsführung)

Weiter beurteilt und entscheidet er verantwortlich über

  • das Management von Rasenflächen, technische Entscheidungen zur effektiven Pflege und Optimierung der Qualität der verschiedenen Funktionsflächen, Erneuerung von Flächen
  • Kontrolle und Abnahme von Fremdarbeiten in der Pflege
  • den Einsatz spezieller Technik bei Regeneration und Renovationsmaßnahmen, wie Aerifizierung und Tiefenlockerung
  • die Feststellung und Behebung von Dränageproblemen
  • die Optmierung der Beregnungstechnik im Sinne der Wassereinsparung, Instandhaltung der Beregnungstechnik
  • die Pflanzenernährung, Düngerarten, Anwendungsmöglichkeiten und entscheidet Düngeplanung
  • die Pflanzenbestandsführung in Abhängigkeit der Witterungseinflüsse. Dazu ist er für die Sammlung und Auswertung von Wetterdaten verantwortlich
  • die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes, hat Sachkundenachweis, entscheidet verantwortlich über Applikationstechniken, Einsatz und Auswahl von Pflanzenschutzmitteln
  • Bedienung, Einstellung, Wartung, Instandhaltung und Einweisung bei Maschinen und entscheidet über das optimale Maschinenprogramm(-ausstattung) und deren Nutzungsdauer sowie über einen mehrjährigen Investitionsplan
  • die gesamte Pflegeplanung unter Berücksichtigung der genehmigungs- und ordnungsrechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten

Er stellt die Führungskraft im Pflegebetrieb dar und arbeitet mit dem Vorstand und/oder Management zusammen. Er ist verantwortlich für Teamwork, Motivation und Konfliktbewältigung, die verantwortliche Führung von Mitarbeitern und beherrscht die wichtigsten Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts.

Er erwirbt Grundwissen über:

  • Planungsaspekte wie Designkriterien, Course-Rating, Planungsumsetzung, insbesondere von Pflege und Pflanzplänen, landschaftspflegerische Vorgaben
  • Gesetze, Normen, Richtlinien, Empfehlungen, Boden- und Materialprüfverfahren, Abnahmekriterien
  • Umweltverbesserungsmaßnahmen, Einsatz umweltfreundlicher Materialien, Biotopinitialisierung und –pflege, Umweltmanagementplan, Umweltzertifizierung

Er verfügt über vertiefte und erweiterte Kenntnisse, Vertrautheit und Fertigkeiten

  • im Golfsport
  • über Golfplatzarten, Flächenbedarf, Bodenarten, Konstruktionstypen, Wasserverhältnisse
  • in der Zusammenarbeit mit Behörden, Geschäftspartnern
  • in der Umsetzung des Führungsstils
  • in der Argumentationsfähigkeit zur Umsetzung der erforderlichen Kriterien des Greenkeepings
  • in der EDV für Beregnungs- und Greenkeeping-Software zur Datenerfassung

Weitere Voraussetzung

  • gültige Fahrerlaubnis

 

4. Head–Greenkeeper oder Course Manager

Qualifikation: Geprüfter Head–Greenkeeper oder Fachagrarwirt Golfplatzpflege (Typ D)

Anforderungen und Tätigkeitsprofil

Der Head-Greenkeeper/Course Manager ist der Bereichsleiter des wichtigsten Teils einer Golfanlage und repräsentiert den Golfplatz nach außen. Er setzt Managementmethoden mit seinem fundierten Fachwissen und entsprechender Mitarbeiterführung um. Wichtig ist neben fundierter Fachkenntnis die Fähigkeit zur Präsentation und Argumentation, mit dem Ziel einer engen Zusammenarbeit mit Clubvorstand und Management und der Darstellung in der Öffentlichkeit. Auf der betrieblichen Seite ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Clubvorstand und dem Gesamtmanagement der Golfanlage erforderlich.

Er beherrscht

  • alle fachspezifischen Zusammenhänge entsprechend der Fortbildungsabschlüsse Fachagrarwirt Golfplatzpflege und Geprüfter Head-Greenkeeper
  • das Wissen über Golfplatzarten, Flächenbedarf, Bodenarten, Konstruktionstypen, Wasserführung
  • den Umgang mit Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen, Planumsetzung, Designkriterien, Course Rating, Landschaftsgestaltung und –bau
  • die verschiedenen Faktoren der Baugrundlagen wie Gesetze/Normen/Richtlinien, bodenmechanische Zusammenhänge und Prüfverfahren, Abnahmekriterien
  • das Projektmanagement, Bauüberwachung, Bauabnahmekriterien, Koordination von Bau- und Spiel- und Pflegebetrieb
  • die Maschinenkunde
  • Beratung, Argumentation und Zusammenarbeit mit Präsidium, Vorstand, Geschäftsführung/Management, Ausschüssen
  • die Förderung von Teamwork und Motivation
  • EDV: Beregnungs- und Greenkeepingprogramme, Text- und Tabellenverarbeitung mit MS Word und MS Excel
  • Planung: Datenerfassung, Budgeterstellung, Inventur, betriebswirtschaftliche Kennzahlen
  • Auswertung: Soll-Ist-Vergleich, Betriebsvergleich, Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Controlling
  • die Dokumentation von Maßnahmen bzw. den Vergleich von verschiedenen Maßnahmen und Versuchen sowie deren Auswertung
  • Koordination von Bau- Spiel- und Pflegebetrieb

Weiter beurteilt und entscheidet er verantwortlich über

  • Optimierung von Beregnungstechnik, Pflanzenernährung, Pflegetechnik, integriertem
  • Pflanzenschutz unter Berücksichtigung vegetationstechnischer Zusammenhänge
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Geschäftspartnern
  • Pflegeplanung, Turnierplanung in Zusammenarbeit mit dem Management und Turniervorbereitung
  • Personalplanung, -entwicklung, -suche, -einsatzsteuerung, -überwachung, -verwaltung, -beurteilung
  • Qualitäts- und Zeitmanagement, Optimierung von Arbeitsabläufen, Plan-Ziel-Kontrolle, Schadensbegrenzung
  • Verbesserung, Rationalisierung, Outsourcing, Umstrukturierung im Pflegebtrieb im Rahmen abgestimmter Finanzmittel

Weiter ist er vertraut und hat Fertigkeiten

  • In umweltrelevanten Bereichen, wie z.B. den Einsatz umweltfreundlicher Materialien, Biotopinitialisierung, -entwicklung und -vernetzung, ökologische Untersuchungsmethoden, Umweltbericht, Umweltmanagementplan, Umweltzertifizierung
  • in der Umsetzung von landschaftspflegerischen Plänen und Programmen
  • im selbständigen Fortentwickeln der Pflanzungen und Biotopstrukturen
  • im Umgang mit Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen, Planumsetzung, Designkriterien, Course Rating, Landschaftsbau
  • mit verschiedenen Faktoren der Baugrundlagen wie Gesetze/
  • Normen/Richtlinien, bodenmechanische Zusammenhänge und Prüfverfahren, Abnahmekriterien
  • in der Gesprächsführung, Rhetorik, Verhandlungstechnik, Diskussionsleitung, Mitgliederversammlung
  • in der Selbstkontrolle, Selbstanalyse, Auftreten, freie Rede
  • mit Zusammenhängen des Arbeits- und Sozialrechts, wie z.B. Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten, Arbeitsschutz (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz-VSG), Vollmachten, Sozialvorschriften
  • mit Zusammenhängen über Recht und Versicherung, Baurecht, Umweltrecht, Haftungsfragen, Unfallversicherungen, VOB, VOL, Kaufverträge
  • mit Schriftverkehr: Erscheinungsbild, Formalien, Unterschriftenregelung, Informationsgehalt
  • mit Öffentlichkeitsarbeit: Clubnachrichten, Führungen, Imagepflege, Pressemitteilungen
  • im Golfspiel
  • mit Englischkenntnissen

Weitere Voraussetzung

  • gültige Fahrerlaubnis

Hinweise

  • Diese Stellenbeschreibung dient einer Abgrenzung der Aufgaben der Mitarbeiter in der Golfplatzpflege von den Aufgabengebieten anderer für den Golfclub tätiger Personen. Sie stellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Muster und als solches einen unverbindlichen Regelungsvorschlag dar, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss. In Abhängigkeit von den konkreten Umständen vor Ort sollten daher unzutreffende Passagen der Stellenbeschreibung gestrichen und diese um für das Aufgabengebiet des Starters in Ihrem Golfclub relevante Bereiche ergänzt werden.
  • Diese Stellenbeschreibung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung vor.

Informationen zum Text

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Deutscher Golf Verband e.V.

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Wiesbaden